Schiedsgericht - Gehse Consulting

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein Verfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung und zählt somit zu den ADR Verfahren.
("ADR" für "Alternative Dispute Resolution")
Alternative Streitbeilegung oder ADR ist ein Ausdruck für Verfahren und Techniken der (privaten) Streitbeilegung, die außerhalb der traditionellen Wege als Alternative zu der Staatlichen Gerichtsbarkeit angesiedelt sind, aber in der Öffentlichkeit und im Berufsstand der Juristen angenommen und akzeptiert wurden. In der Terminologie "Alternativ" wurden die Verfahren allerdings erst durch die Rechtstypologie im 20. Jahrhundert verwendet, weil man diese Verfahren als rechtliche Ergänzung zu den staatlichen Prozessen sieht.
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Gehse Consulting - Unternehmensberatung Burglengenfeld / Oberpfalz.